STEUERRECHT -
Berücksichtigung der Steueridentifikationsnummer gem. Rz.12 des BMF-Schreibens vom 30. Januar 2008:
“Im Einvernehmen zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wird Rz. 12 des Anwendungsschreibens zur
Zinsinformationsverordnung wie folgt gefasst:
‘b) Nach dem 1. Januar 2004 begründete Vertragsbeziehungen Bei vertraglichen Beziehungen oder gesonderten Transaktionen, die… mehr
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